Volksschule Zolling  I  Heilmaierstraße 12  I  85406 Zolling Telefon: 08167 69185-0  I  Fax: 08167 69185-20  I  E-Mail: vs-zolling-verw@t-online.de Hausordnung Unser Leitbild Unser Schulalltag ist von einer freundlichen Atmosphäre bestimmt. Dazu trägt jeder durch Übernahme von Verantwortung für sich und auch für andere bei. Fairness und Rücksichtnahme sind Grundlage unseres Verhaltens. Wir begegnen uns mit Achtung, Höflichkeit und Toleranzund vermeiden jegliche Art von Gewalt. Wir wollen eine angenehme Schulatmosphäre Ich beleidige niemanden mit Worten oder Handzeichen. Ich bedrohe und erpresse niemanden. Ich tue niemandem weh. Ich achte fremdes Eigentum, nehme es nicht weg      und beschädige es nicht. Ich verhalte mich während des Unterrichts im      Schulhaus ruhig und laufe nicht umher. Ich achte überall auf Sauberkeit und Ordnung. Ich beseitige Abfälle sinnvoll in die dafür vorgesehenen Behälter. Wir wollen ein geregeltes Lernklima Ich erscheine pünktlich zum Unterricht:     vormittags  ab 7.45 Uhr und nachmittags ab 13.45 Uhr Ich bringe meine Arbeitsmaterialien mit. Ich störe in keiner Weise den Unterricht. Ich gehe während der Pausen auf die Toilette und hinterlasse sie sauber. Ich bleibe beim Stundenwechsel im Klassenzimmer oder begebe mich ruhig     und zügig in die jeweiligen Fachräume. Wir halten uns an die Regeln der Schule Im gesamten Schulgebäude gilt Hausschuhpflicht und       Kaugummiverbot. Während der Wartestunden halte ich mich im Schülercafé auf. Die Mittagspause verbringe ich von 13.00 –13.45 Uhr im          Schülercafe oder in der GS-Aula. Ich darf während des Unterrichts das Schulgelände nur mit    Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen. Unterrichtsfremde Gegenstände bleiben zuhause. Das Handy bleibt in der Schule ausgeschaltet. Zigaretten, Alkohol und andere Drogen sind verboten. Verstöße gegen die Hausordnung haben Folgen: Ermahnungen Nacharbeit Mitteilungen an die Eltern Wiedergutmachung / Schadenersatz Nachholen von Versäumnissen Wegnahme von nicht erlaubten Gegenständen Ordnungsmaßnahmen nach dem Schulgesetz  (Verweis, Unterrichtsausschluss, Entlassung...)